Deutsche Bank: Vergleichszahlungen und Rückstellungen

Deutsche Bank: Vergleichszahlungen und Rückstellungen

Montag, 19. September 2016 von Rocco SchillingLesezeit: 2 Minuten

Marktgerüchten zufolge hat das US-Justizministerium (DoJ) einen Vergleich in Höhe von 14 Milliarden US-Dollar vorgeschlagen. Vergleichszahlungen an die Federal Housing Finance Agency (FHFA) fielen im Vergleich zu jenen an das DoJ relativ gering aus. Was könnte das für Deutsche Bank bedeuten?

Am Freitag, den 16.09.2016, bestätigte Deutsche Bank, dass sie Verhandlungen mit dem US-Justizministerium (DoJ) aufgenommen hat. Hintergrund der Verhandlungen sind zivilrechtliche Ansprüche des DoJ im Zusammenhang mit der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS), die zwischen 2005 und 2007 stattgefunden haben.

Marktgerüchten zufolge hat das DoJ einen Vergleich in Höhe von USD 14 Milliarden vorgeschlagen. Die Aktie brach deshalb um etwa 8% ein während der 5-Jahres Credit Default Swap (Senior) sich um etwa 10 Basispunkte auf über 210 Basispunkte ausweitete. Mit einer Kernkapitalquote BIZ Tier 1 (CET1 Quote ) von 11.2% im Juni 2016 (inklusive dem positiven Effekt aus dem Verkauf der Beteiligung an der Hua Xia Bank in China) ist Deutsche Bank im internationalen Vergleich eher schwächer kapitalisiert (im Vergleich dazu BNP: 11.1%, HSBC: 12.1%, Goldman Sachs: 12.2%, UBS: 14.2%; jeweils per Ende Juni 2016). Hier sollten jedoch zwei wichtige Punkte bei der Beurteilung der aus den Verhandlungen mit dem DoJ entstehenden potenziellen Risiken Berücksichtigung finden:

  1. Die Vergleichszahlungen an die Federal Housing Finance Agency (FHFA) und an das DoJ weisen eine hohe Korrelation auf. Wie der Grafik 1 zu entnehmen ist, fielen die Vergleichszahlungen an die FHFA im Vergleich zu jenen an das DoJ relativ gering aus. Erstere reichten von 100 Millionen US-Dollar bei RBS bis zu 6.3 Milliarden US-Dollar bei GE . Im Vergleich dazu lagen die Zahlungen an das DoJ zwischen 3.2 Milliarden US-Dollar (JP Morgan) und 16.7 Milliarden US-Dollar (Bank of America/Merrill Lynch). Im Schnitt lag der Faktor zwischen den Zahlungen von vier Banken (BoA/ML, JP Morgan, Morgan Stanley, Goldman Sachs) an die beiden Institutionen bei etwa 3.0x. Auf Deutsche Bank übertragen würde dies einer Zahlung von 5.8 Milliarden US-Dollar bzw. 5.2 Milliarden Euro gleichkommen
  2. Deutsche Bank hat für Rechtsstreitigkeiten 5.6 Milliarden Euro zurückgestellt. Per Ende Juni wies Deutsche Bank 5.6 Milliarden Euro an Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf. Seit Ende 2015 hatten sie sich noch einmal um 100 Millionen Euro erhöht. Sie könnten zum grössten Teil dazu genutzt werden, eine Vergleichszahlung ergebnisneutral und damit kapitalschonend an das DoJ zu zahlen.

Grafik 1: Quelle: Federal Housing Finance Agency, Vontobel Credit Research

Bei einer derzeit für 2016 geforderten CET1-Quote von 10.76% könnte Deutsche Bank eine Vergleichszahlung von bis zu 6.5 Milliarden US-Dollar leisten, um immer noch die geforderte Kapitalisierung zu erfüllen (Annahme: EUR 4.0 Milliarden der bestehenden Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 5.8 Milliarden werden für den Vergleich genutzt; der Rest ist für andere Rechtsstreitigkeiten reserviert).

Der vorhandene finanzielle Puffer übersteigt die erwarteten Vergleichszahlungen an das DoJ, wenn man Zahlungen von Wettbewerbern als Massstab heranzieht. Da sich die komplexen Verhandlungen mit dem DoJ noch Monate oder gar Jahre hinziehen werden und Deutsche Bank zwar nicht an einer kurzfristigen, jedoch teuren Lösung interessiert sein sollte, erwarten wir auf kurze Frist seitens der Bank keine Massnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalausstattung. Insgesamt ist zu begrüssen und kreditpositiv, dass anhängige Rechtsstreitigkeiten beendet werden –auch wenn Höhe und Timing möglicher Strafzahlungen kaum zu prognostizieren sind.

 

 

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